Plattform- und Vereins-AGB (B2B) – „Tenniix Club Partner"
Diese AGB regeln das Vereinsprogramm „Tenniix Club Partner" zwischen uns und teilnehmenden Vereinen/Anlagenbetreibern (B2B) über das Vereinsportal club.tenniix-robot.com.
§ 1 Geltungsbereich, Parteien
(1) Diese Plattform-/Vereins-AGB gelten für die Zusammenarbeit zwischen
Xing Handels GmbH Schumanstr. 12 52146 Würselen E-Mail: info@xing-handels.de, Telefon: +49 2405 6039810 (nachfolgend „Anbieter", „wir")
und dem teilnehmenden Verein bzw. Anlagenbetreiber (nachfolgend „Partner", „Verein").
(2) Der Partner handelt als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Verbraucherschutzvorschriften finden keine Anwendung.
(3) Entgegenstehende AGB des Partners werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand ist (a) die unentgeltliche Leihstellung eines oder mehrerer Tenniix-Geräte durch den Anbieter sowie (b) die Bereitstellung und Nutzung des Buchungs- und Abrechnungssystems (Vereins-Dashboard, öffentliche Buchungsseite, Geräteaktivierung) zum digitalen Verleih an Spieler gegen Umsatzbeteiligung.
§ 3 Leihstellung der Geräte
(1) Der Anbieter überlässt dem Partner die im Vereinsvertrag vereinbarte Anzahl Geräte unentgeltlich zur Nutzung im Verleihbetrieb (Leihe, §§ 598 ff. BGB).
(2) Die Geräte verbleiben im Eigentum des Anbieters (Anlage-/Vermietvermögen). Der Partner erwirbt kein Eigentum und kein Verfügungsrecht; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterüberlassung an Dritte ist unzulässig.
(3) Laufzeit: Die Zusammenarbeit hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten ab Aktivierung des ersten Geräts und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende von einer Partei in Textform gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. erhebliche Pflichtverletzung, Insolvenz, dauerhafte Inaktivität).
(5) Bei Vertragsende ist das Gerät vollständig und im vertragsgemäßen Zustand (normale Abnutzung ausgenommen) auf Kosten des Anbieters zurückzugeben; der Anbieter organisiert Abholung/Rückversand.
§ 4 Nutzung des Buchungssystems
(1) Der Anbieter stellt dem Partner das Vereins-Dashboard sowie eine öffentliche Buchungsseite (`club.tenniix-robot.com/{vereins-slug}`) zur Verfügung.
(2) Der Partner setzt den Spielerpreis innerhalb des vorgegebenen Korridors (Standard 10–15 €/Std.) selbst fest und kann eigene Zahlungs-Links (z. B. Kurse/Events) im erlaubten Rahmen erstellen.
(3) Buchungspflicht: Sämtliche Nutzungen des Geräts sind über das System zu buchen – auch Barzahlungen an der Vereinskasse sind als „Kassenbuchung" im Dashboard zu erfassen. Nicht erfasste Nutzungen stellen eine Pflichtverletzung dar.
§ 5 Umsatzbeteiligung und Auszahlung (Stripe Connect)
(1) Der Netto-Buchungsumsatz wird wie folgt aufgeteilt: 60 % Anbieter / 40 % Partner.
(2) Die Abwicklung erfolgt über Stripe Connect (Express). Der Partner richtet hierzu einen verifizierten Connected Account ein (KYC durch den Vorstand/Vertretungsberechtigten). Der Partneranteil (40 %) wird automatisch ausgezahlt; der Anbieteranteil (60 %) wird als `application_fee` einbehalten.
(3) Auszahlung: Auszahlungen erfolgen monatlich. Kassenbuchungen (Barzahlung) werden in der Monatsabrechnung mit den Stripe-Auszahlungen verrechnet bzw. dem Partner in Rechnung gestellt.
(4) Bonus-Staffel: Ab 25 abgerechneten Sessions/Monat gilt für den darüber hinausgehenden Umsatz ein Split von 50/50.
(5) Über jede Abrechnung erhält der Partner einen Beleg (Gutschrift/Abrechnung) im Dashboard (CSV/PDF). Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Status des Partners (siehe § 11).
§ 6 Betriebspflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich, insbesondere: (1) das Gerät sicher, trocken und diebstahlgeschützt zu lagern und regelmäßig zu laden; (2) einen benannten Geräteverantwortlichen zu bestimmen; (3) die Übergabe und Rücknahme an Spieler durchzuführen (Kurz-Checkliste in der App, ≤ 5 Min.); (4) Neunutzern eine Erst-Einweisung zu geben (Kurzvideo); (5) das vom Anbieter bereitgestellte Beschilderungs-Kit anzubringen (u. a. Hinweis „KI-Trainingsgerät mit Kamera in Betrieb"); (6) Aufsicht im zumutbaren Rahmen sicherzustellen und Spieler über bestimmungsgemäße Nutzung zu informieren; (7) Schäden, Verlust oder Störungen unverzüglich über das Dashboard zu melden; (8) eine Mindestverfügbarkeit des Geräts während der Saison zu gewährleisten.
§ 7 Mindestaktivität
Bleibt die Nutzung über 3 aufeinanderfolgende Monate unter 4 Sessions/Monat, kann der Anbieter den Partner zur Aktivitätssteigerung auffordern und – bei ausbleibender Verbesserung – das Gerät an einen anderen Standort verlagern; ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt unberührt.
§ 8 Exklusivität
Der Partner verpflichtet sich, während der Laufzeit keine konkurrierenden KI-/vision-basierten Ballmaschinen-Verleihsysteme zu betreiben oder zu bewerben.
§ 9 Versicherung, Wartung, Austausch
(1) Der Anbieter trägt Versicherung, Wartung und Austausch defekter Geräte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Betriebs.
(2) Bei Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Partners bzw. seiner Erfüllungsgehilfen kann der Anbieter Ersatz verlangen (siehe § 10).
§ 10 Haftung des Partners
(1) Der Partner haftet für Schäden am bzw. Verlust des Geräts nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (einschließlich seiner Organe und Erfüllungsgehilfen). Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Partner nicht; die Geräte sind anbieterseitig versichert.
(2) Die Haftung des Anbieters richtet sich nach § 12.
§ 11 Steuern (Hinweis, keine Steuerberatung)
(1) Einnahmen des Vereins aus dem Geräteverleih fallen regelmäßig in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bzw. die Vermögensverwaltung des Vereins. Es gilt die steuerliche Freigrenze von 45.000 € (Bruttoeinnahmen) für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 3 AO) – maßgeblich für Körperschaft- und Gewerbesteuer.
(2) Die umsatzsteuerliche Behandlung (Kleinunternehmerregelung § 19 UStG vs. Regelbesteuerung) ist vom Partner selbst zu prüfen und im Onboarding anzugeben.
(3) Wir erbringen keine Steuerberatung. Der Partner ist für seine steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich und sollte seinen Schatzmeister/Steuerberater einbeziehen. Ein Hinweisblatt stellen wir unverbindlich bereit.
§ 12 Haftung des Anbieters
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantieübernahme sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen – insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden – ist die Haftung im B2B-Verhältnis ausgeschlossen.
(3) Für die Verfügbarkeit der Plattform/Geräte-API gilt ein angestrebtes Service-Level; eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartungsfenster werden, soweit möglich, angekündigt.
§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung (AVV)
(1) Soweit wir personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern/Spielern im Auftrag des Partners verarbeiten (Buchungsdaten im Dashboard), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, der im Onboarding (Checkbox + PDF) bereitgestellt wird und Vorrang vor diesen AGB hat, soweit es die Verarbeitung dieser Daten betrifft.
(2) Der Partner ist für die Rechtsgrundlage der Verarbeitung der von ihm eingebrachten Mitgliederdaten verantwortlich. Hinsichtlich der On-Device-Kamera gilt die Datenschutzerklärung; der Partner bringt das Beschilderungs-Kit an.
(3) Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 14 Vereinsbezogene Vergütungen (Affiliate)
Verkauft ein Spieler über einen vereinsbezogenen Rabattcode ein Gerät, erhält der Partner die im Partner- bzw. Vereinsvertrag vereinbarte Vergütung je verkauftem Gerät; Spieler erhalten den dort vereinbarten Rabatt. Einzelheiten regelt die Partner-/Affiliate-Vereinbarung.
§ 15 Streitbeilegung, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem B2B-Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Anbieters (Würselen) vereinbart; zuständig ist das Amtsgericht Aachen.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.